06-24-2007, 11:49 AM
Das BGHhat in der Klagesache gegen einen Gasanbieter zwar dem Kläger kein Recht gegeben, indirekt aber dann doch.
Jeder Verbraucher kann seinen Gaslieferanten per Gericht zur Offenlegung seiner Kalkulation zwingen und das Gericht zur Überprüfung auffordern. Da es inzwischen Preistabellen gibt, wird sich der Anbieter wahrscheinlich schwer tun seine Kalkulation als non plus ultra darzustellen.
Grüsse
Klaus
Jeder Verbraucher kann seinen Gaslieferanten per Gericht zur Offenlegung seiner Kalkulation zwingen und das Gericht zur Überprüfung auffordern. Da es inzwischen Preistabellen gibt, wird sich der Anbieter wahrscheinlich schwer tun seine Kalkulation als non plus ultra darzustellen.
Grüsse
Klaus
