05-26-2013, 07:53 PM
Heiner12 schrieb:Tomtom911 schrieb:So, Gerichtstermin war jetzt, eine Ahnung, ob die Richterin wegen der ja erst bei Gericht eingebrachten Urteile nach § 242 BGB darauf eingeht. Sie müßte wahrscheinlich die Beweisaufnahme verlängern, damit die Gegenseite auch noch genug Zeit findet, die neuen Beweise entsprechend zu bewerten. Aufgrund der Kürze der Zeit hatte ich ja außer den Gerichtsurteilen und den Chats hier nichts.Wenn der Gerichtstermin stattgefunden hat und der Vortrag auch die bereits ergangenen Urteile enthält und entsprechend der Hinweis der rechtsmißbräuchlichen Ausübung gegeben worden ist, dann kann die Vorsitzende das nicht einfach übergehen. Sie muss die hierzu vorgebrachten Argumente würdigen und das sieht mMn nicht schlecht aus, da sie anscheinend von sich aus ja schon erkannt hat, dass hier der Rechtsbindungswille nachweislich nicht vorhanden ist.
War denn ein Anwalt für Dich tätig?
Tomtom911 schrieb:...Das nennt sich für die zweite Möglichkeit Eingehungsbetrug.
Also ist er entweder ein Prozeßkostenhilfebetrüger oder ein Bietbetrüger (je nachdem, ob er Einkommen und Vermögen hat oder nicht).
Tomtom911 schrieb:...Da wird es keine Berufung geben, da der Streitwert unter 600 EUR liegt.
Meint Ihr, es lohnt sich (falls ich verliere, weil sie auf den § 242 BGB gar nicht eingeht), mit den dann komplett zusammengestellten Unterlagen unter Berufung auf 242 BGB in Berufung zu gehen ?
Tomtom911 schrieb:Weiterhin möchte ich bei seinem Finanzamt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung abgeben. Oder hat das schon mal jemand gemacht ? Dazu bräuchte ich natürlich (genauso wie bei der Berufung) deutlich mehr Unterlagen, möglichst auch von denen, welche freiwillig an ihn gezahlt haben.Das allerdings kann böse für Dich enden. Denn Du weißt nicht, ob er eine Steuerverkürzung vornimmt. Hier steht der Straftatbestand der üblen Nachrede zur Debatte und die Möglichkeit sollte es dann nicht stimmen, eines Schadensersatzsanspruch gegen Dich.
Auch würde mich interessieren, woher man die ganzen Bietaufstellungen bekommt (frecce-tricolori gibt es ja bei Ebay nicht mehr).
Hallo,
also ein Anwalt war für mich nicht tätig, für Hr. Roos schon.
Dass es keine Berufung wegen des geringen Streitwertes geben wird, ist dann wohl so, im Negativfall aber wirklich ärgerlich. Erst mal abwarten, welches Urteil ich erwarten darf.
Und zu den steuerlichen Angelegenheiten: Ich könnte ja dem Finanzamt einfach mal unaufgefordert die Unterlagen über seine Masche zur Verfügung stellen und die Frage stellen, ob bei Ihnen Herr Roos als Gewerbetreibender gemeldet ist, dann werden die schon ohne Anzeige tätig werden ;-) Und mir kann niemand wegen übler Nachrede etwas, Fragen wird man ja wohl noch dürfen ?
Gruß, Thomas

