06-24-2007, 11:37 AM
Hallo,
Seht hierzu auch http://www.rechti.de/forum/viewtopic.php?t=66
Wenn Ihr Euch auf die §§ 119 und 123 BGB bei einer Kündigung per Einschreiben mit Rückschein beruft müssten die schon ganz schön blöd sein da noch nachzuhaken. Aber die Intelligenz eines Menschen kann man nicht an der Stirn abzählen :lol:
Grüsse
Klaus
Seht hierzu auch http://www.rechti.de/forum/viewtopic.php?t=66
Wenn Ihr Euch auf die §§ 119 und 123 BGB bei einer Kündigung per Einschreiben mit Rückschein beruft müssten die schon ganz schön blöd sein da noch nachzuhaken. Aber die Intelligenz eines Menschen kann man nicht an der Stirn abzählen :lol:
Grüsse
Klaus
