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Verletzung der tierischen Würde durch Fotografieren
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Verletzung der tierischen Würde durch Fotografieren

http://www.steigerlegal.ch/2013/04/15/v ... grafieren/
Zitat:Wer in der Schweiz einen Hecht fängt und diesen fotografiert, wiegt und vermisst, versetzt diesen in Angst und Schrecken:

«Der Beschuldigte versetzt einen Hecht, der beim Eglifischen zufällig angebissen hat, in Angst und Schrecken, da er ihn fotografiert, wiegt und vermisst. […]»

Im Kanton Zürich wurde ein Fischer unter anderem für diese Missachtung der Würde eines Tieres (Art. 4 Abs. 2 TSchG) mit einer Busse von 300 Franken – oder ersatzweise drei Tagen Freiheitsstrafe – bestraft.

Ob der Hecht diese fahrlässig begangene Straftat überlebt hat – zum Zeitpunkt der Straftat musste er offensichtlich noch am Leben sein – ist nicht überliefert. Aus rechtlicher Sicht hätte sich der Fischer allerdings nochmals strafbar verhalten, wenn er den Hecht nicht unverzüglich getötet hätte (Art. 100 Abs. 2 TSchV), wie ein Beispiel aus dem Kanton Aargau zeigt: ..................................weiter im link
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RE: Verletzung der tierischen Würde durch Fotografieren - von Regine12 - 04-15-2013, 07:56 AM

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