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IP-Addis müssen nicht zur Abmahnung gespeichert werden
#1
Regine schreibt Im Abofallen & Gratisdienste » News & Infos (Verbraucherschutz)

Folgendes:

IP-Adressen müssen nicht zur Auskunftserteilung gespeichert werden

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/07-03 ... 18-12.html

Zitat:Von Internetzugangsprovidern kann nicht gefordert werden, die IP-Adressen ihrer Kunden zu speichern, um diese später für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herauszugeben. Ein Löschungsverbot ist in § 101 UrhG nicht vorgesehen, so dass die Auskunftspflicht auf die vorhandenen Daten beschränkt ist. Da die Speicherung von IP-Adressen einen Eingriff in die Grundrechte der Nutzer auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und auf informelle Selbstbestimmung darstellt, bedarf die Annahme einer Pflicht zur Speicherung dynamischer IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen - gerade vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur „Vorratsdatenspeicherung“ – jedoch einer gesetzlichen Grundlage.



Oberlandesgericht Düsseldorf

Beschluss vom 07.03.2013

Az.: I-20 W 118/12...............................mehr im link
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RE: IP-Addis müssen nicht zur Abmahnung gespeichert werden - von Krennz - 04-10-2013, 07:18 AM

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