04-07-2013, 08:44 AM
Ein kleiner aber wichtiger Hinweis.
Die Annahme von Einschreiben mit Rückschein kann man verweigern bzw. dessen Abholung unterlassen und somit gilt das Schreiben als nicht zugestellt, da der Empfänger keine Kenntnis vom Inhalt erlangen konnte.
Hier ist es besser ein Einschreiben - Einwurf zu verwenden und wer ganz sicher gehen will, lässt den Gerichtsvollzieher zustellen, da dieser zum einen dann bei Nichtantreffen benachtichtige und die Sendung dann als zugestellt gilt und man den Gerichtsvollzieher auch noch als Zeugen benennen kann, da dieser Kenntnis vom Inhalt des zu übergebenden Schreibens nimmt.
Die Annahme von Einschreiben mit Rückschein kann man verweigern bzw. dessen Abholung unterlassen und somit gilt das Schreiben als nicht zugestellt, da der Empfänger keine Kenntnis vom Inhalt erlangen konnte.
Hier ist es besser ein Einschreiben - Einwurf zu verwenden und wer ganz sicher gehen will, lässt den Gerichtsvollzieher zustellen, da dieser zum einen dann bei Nichtantreffen benachtichtige und die Sendung dann als zugestellt gilt und man den Gerichtsvollzieher auch noch als Zeugen benennen kann, da dieser Kenntnis vom Inhalt des zu übergebenden Schreibens nimmt.

