04-07-2013, 08:38 AM
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho
Nun, auf den fehlenden Rechtsbindungswillen kann man per se so nicht einfach abstellen. Man muss schon sehen, dass man Fakten beibringt, die diesen objektiv beweisen, wie die finanzielle Situation zum Beispiel.
Oder man macht es so, dass man sich mit dem damit verbundenen Aufwand die Forderungen der anderen Anbieter abtreten lässt und dann die Bezahlung auf einmal fordert. Kann der Käufer dann nicht zahlen, ist der Beweis für die fehlende wirtschaftliche Leistungfähigkeit und damit dem unmöglichen Rechtsbindungwillen erbracht.
Das kann aber auch nach hinten losgehen.
Die Tatsache, dass das Profil bei eBay hier als privat hinterlegt ist, hat in Bezug auf die Kaufverträge keine Bedeutung. Sehr wohl muss sich der Käufer dann aber fragen lassen, ob er denn den Gewinn, den er zweifellos bei dem Verkauf später macht, auch bei seinem Finanzamt angibt.
Krennz schrieb:Na, der scheint in unsere Abzockkategorie zu passen.
Zitat:
Zusammenfassung der letzten 30 Tage
Anzahl der Gebote: 3540
Geboten auf unterschiedliche Artikel: 3286
Er bietet als "Privat" innerhalb 30 Tagen mit 3540 Geboten. Wie passt das mit "Privat" zusammen?
Sollte der vor Gericht ziehen kann ich das dem Gericht vorlegen und die wirtschaftliche Kraft des Bieters in Frage stellen. Damit wäre dann auch kein Rechtsbindungswille (Kaufwille) gegeben.
Da kann uns Heiner12 noch einiges zu sagen.
Nun, auf den fehlenden Rechtsbindungswillen kann man per se so nicht einfach abstellen. Man muss schon sehen, dass man Fakten beibringt, die diesen objektiv beweisen, wie die finanzielle Situation zum Beispiel.
Oder man macht es so, dass man sich mit dem damit verbundenen Aufwand die Forderungen der anderen Anbieter abtreten lässt und dann die Bezahlung auf einmal fordert. Kann der Käufer dann nicht zahlen, ist der Beweis für die fehlende wirtschaftliche Leistungfähigkeit und damit dem unmöglichen Rechtsbindungwillen erbracht.
Das kann aber auch nach hinten losgehen.
Die Tatsache, dass das Profil bei eBay hier als privat hinterlegt ist, hat in Bezug auf die Kaufverträge keine Bedeutung. Sehr wohl muss sich der Käufer dann aber fragen lassen, ob er denn den Gewinn, den er zweifellos bei dem Verkauf später macht, auch bei seinem Finanzamt angibt.

