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Facebook: „Teilen“ kann Urheberrecht verletzen
#1
Nach dem Urheberrecht und dem neuen Leistungsschutzrecht kann "Teilen" zu verstössen gegen die Gesetze führen und damit dem Abmahnwahnsinn Tür und Tor öffnen.

Zitat:Rechtsfalle Facebook: Man entdeckt einen guten Link, teilt ihn mit seinen Freunden - und verletzt wohlmöglich mit einem Klick Urheberechte.

Im Januar wurde der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite abgemahnt, weil er in der Vorschau eines geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zeigte. Strafe: 1.800 Euro.

Nutzer sozialer Netzwerke, die auf dem eigenen Profil fremde Inhalte posten, müssen also ganz genau aufpassen. Die Funktionsweise von Empfehlungstools stellt der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) in seinem neuen Praxisratgeber vor. .... weiter im Link

http://www.express.de/recht-im-netz/vor ... 20792.html


Also Vorsicht beim teilen von Links. Es könnte teuer werden.
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RE: Facebook: „Teilen“ kann Urheberrecht verletzen - von Krennz - 03-31-2013, 09:47 AM

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