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Traktor ersteigert
#2
Ich setze beiden Erben eine Frist (etwa 21 Tage) bis zu dem die benötigte Erklärung abzugeben ist, gleichzeitig erkläre ich, für den Fall, dass die Erklärung bis dahin nicht vorliegt, den Rücktritt vom Kaufvertrag und die Rückabwicklung sowie Geltendmachung aller entstandenen Kosten.

Dies per Einschreben mit Rückschein an beide Erben. Die ganze Abwicklung, bis zur Einlieferung bei der Post, lasse ich mir auf einer Kopie von einem Zeugen, besser zwei, bestätigen. (In dem Briefumschlag war das hier in Kopie vorliegende Schreiben, was bei der Poststelle .............. in meinem/unserem Beisein abgegeben und als Einschreiben mit Rückschein versendet wurde)
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RE: Traktor ersteigert - von Oled - 03-19-2013, 06:42 AM
RE: Traktor ersteigert - von Krennz - 03-19-2013, 10:10 AM
RE: Traktor ersteigert - von Krennz - 03-19-2013, 11:55 AM
RE: Traktor ersteigert - von Heiner12 - 04-07-2013, 08:44 AM
RE: Traktor ersteigert - von Krennz - 05-03-2013, 07:16 PM

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