03-13-2013, 05:00 PM
In der Netzwelt erhielt ich auf meine Frage folgende Antwort von @Immorb:
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Wie ist der Schadensersatz, den sie aus abgebrochenen Auktionen vor Gericht erstreiten steuerlich zu sehen,
Allgemein ist Schadensersatz kein Einkommen.>> § 2 EStG
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
wenn das die Haupteinnahmequelle,
Du musst beweisen das die Peron die Zahlungen nicht zur Regulierung eines Schadens genutzt hat sondern als Lebensunterhalt.
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Gibt es da einen begründeten Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung?
Den wird es immer dann geben wenn Lebenswandel und Vermögens-,Einkommensverhältnisse nicht zusammen passen.
http://www.netzwelt.de/forum/probleme-e ... -ebay.html
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Wie ist der Schadensersatz, den sie aus abgebrochenen Auktionen vor Gericht erstreiten steuerlich zu sehen,
Allgemein ist Schadensersatz kein Einkommen.>> § 2 EStG
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
wenn das die Haupteinnahmequelle,
Du musst beweisen das die Peron die Zahlungen nicht zur Regulierung eines Schadens genutzt hat sondern als Lebensunterhalt.
Zitat:
Zitat von Kuerasser Beitrag anzeigen
Gibt es da einen begründeten Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung?
Den wird es immer dann geben wenn Lebenswandel und Vermögens-,Einkommensverhältnisse nicht zusammen passen.
http://www.netzwelt.de/forum/probleme-e ... -ebay.html
