03-04-2013, 05:55 PM
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho
Ich schreibe dem Typen, dass ich aus Versehen das Gerät doppelt eingestellt hatte, nenne ihm die zweite Auktion und fechte die abgebrochene Auktion gemäss § 119 BGB Irrtum in der Erklärung an.
Alles klar?
Gleichzeitg frage ich bei Ebay an, wer der Höchstbietende war, lasse mir die Adresse geben und gebe ihm 14 Zeittage die Möglichkeit das Gerät zu bezahlen und abzunehmen, ansonsten fühle ich mich nicht mehr an den Vertrag gebunden und verkaufe es erneut. (Vorkasse)
Verpacke es ggf. mit Zeugen und bringe es mit Denen zur Post.
Ich schreibe dem Typen, dass ich aus Versehen das Gerät doppelt eingestellt hatte, nenne ihm die zweite Auktion und fechte die abgebrochene Auktion gemäss § 119 BGB Irrtum in der Erklärung an.
Zitat:§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Alles klar?
Gleichzeitg frage ich bei Ebay an, wer der Höchstbietende war, lasse mir die Adresse geben und gebe ihm 14 Zeittage die Möglichkeit das Gerät zu bezahlen und abzunehmen, ansonsten fühle ich mich nicht mehr an den Vertrag gebunden und verkaufe es erneut. (Vorkasse)
Verpacke es ggf. mit Zeugen und bringe es mit Denen zur Post.
