02-19-2013, 08:17 PM
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho
@krennz
erst mal vielen Dank für Ihren Nachtrag von gestern. Ein Vergleich mit dem Problem des Bruders meiner Putzhilfe kann ich aber leider nicht wirklich erkennen. Wenn ich das (ohne sonderlich Ahnung von Jura zu haben) richtig verstehe, handelt es sich bei den beiden Amtsgerichts-Urteilen eventl. um den gleichen Kläger (wenn nicht, klären sie mich bitte auf!), der nur mit Hilfe von Steuergeldern klagen konnte. Dann wird er die Prozeßkostenhilfe wohl beim Gericht beantragt haben (woher sollten die das denn sonst wissen?). Wenn einer schon nicht mal Geld für die Klagen hatte, hat man wohl daraus geschlossen, daß er dann auch logisch auf keine (und schon gar nicht auf so viele) Handys hätte bieten dürfen, weil er hohe Summen gar nicht hätte bezahlen können. Wie aber soll bitteschön der Bruder meiner Putzhilfe denn jetzt schon wissen, geschweige denn nachweisen, ob sein Bieter genauso arm wie eine Kirchenmaus ist oder wie hoch sein Vermögen (Sie meinen sicher Sparguthaben) ist? Oder muss der Mann (Kläger) seine Verdienste und sein Sparguthaben beim Gericht vorlegen, auch wenn er keine Hilfe für Prozeßkosten beantragt?
Und den Fall mit der Beta-Software (was immer das genau ist) verstehe ich so, das der Verkäufer solche Ware überhaupt nicht hätte anbieten dürfen und deshalb die Auktion auf jeden Fall berechtigt abbrechen mußte und dem kläger (auch wenn er nicht der Prozeßkostenantragssteller sein sollte) hätte schon deshalb klar sein müssen, daß er so ein Handy nicht für 33 Euro hätte kriegen können, aber wohl auch nicht (weil verboten) für 600 Euro. (Wenn ich das mißverstehe, können sie es mir bitte gern erklären. )
Wie ich geschrieben hatte war das Handy um das es hier geht (und das ja eben nicht mehr da ist) erstens neuwertig, und zweitens hatte es der leichtsinnige junge Mann bei EBAY (warum kann weder ich noch seine Familie verstehen) für ein Euro angeboten! Habe zwischenzeitlich die EBAY-Geschäftsbedingungen etc. gegoogelt, er hätte doch auch sicherheitshalber für einen Mindestpreis anbieten können! Und drittens hat er (deswegen schämt sich seine Familie inzwischen mehr als er selbst) nicht nur dem Anspruchsteller, sondern auch seinen eigenen Leuten versucht Märchen zu erzählen. Was soll er denn da noch für Screenshots (?)ziehen, ob und auf wie viele andere Handy sein Bieter scharf war und ob er die auch alle billig kaufen wollte und bezahlen konnte oder nicht? Wenn viele so blöd abbrechen wie der Bruder meiner Putzhilfe und sich dann noch schlau vorkommen, kann man nur sagen: Wird ihm und andern hoffetlich eine Lehre sein. Ich habe inzwischen einiges in den Foren gelesen und bemerkt, das sie offensichtlich immer nur glauben oder nachweisen wollen, das nur der Bieter ein Abzocker ist. Nichts für ungut, aber machen sie es sich da nicht etwas einfach??? Nach meiner Meinung sind wohl hier, wie viellicht in vielen andern Fällen auch, eher zwei Zocker aufeinander gestoßen!!! Wenn der Bruder nicht für ein Euro angeboten und dann abgebrochen hätte, hätte er jetzt kein Problem und seine Familie auch nicht (da hätte jeder Schnäppchenjäger oder Abzocker bieten können bis er schwarz wird). Helfen würde ihm nur das BGH-Urteil, von dem Sie eingangs gesprochen haben (aber das Aktenzeichen nicht kennen), wonach ein Verkäufer im Schadensfall generell ein gesetzliches Rücktrittsrecht hat und die Gründe und Ursachen deshalb eher Nebensache sind. Werde bei Auktionshilfe gezielt danach fragen, wenn die Familie noch Interesse hat zu helfen .
@krennz
erst mal vielen Dank für Ihren Nachtrag von gestern. Ein Vergleich mit dem Problem des Bruders meiner Putzhilfe kann ich aber leider nicht wirklich erkennen. Wenn ich das (ohne sonderlich Ahnung von Jura zu haben) richtig verstehe, handelt es sich bei den beiden Amtsgerichts-Urteilen eventl. um den gleichen Kläger (wenn nicht, klären sie mich bitte auf!), der nur mit Hilfe von Steuergeldern klagen konnte. Dann wird er die Prozeßkostenhilfe wohl beim Gericht beantragt haben (woher sollten die das denn sonst wissen?). Wenn einer schon nicht mal Geld für die Klagen hatte, hat man wohl daraus geschlossen, daß er dann auch logisch auf keine (und schon gar nicht auf so viele) Handys hätte bieten dürfen, weil er hohe Summen gar nicht hätte bezahlen können. Wie aber soll bitteschön der Bruder meiner Putzhilfe denn jetzt schon wissen, geschweige denn nachweisen, ob sein Bieter genauso arm wie eine Kirchenmaus ist oder wie hoch sein Vermögen (Sie meinen sicher Sparguthaben) ist? Oder muss der Mann (Kläger) seine Verdienste und sein Sparguthaben beim Gericht vorlegen, auch wenn er keine Hilfe für Prozeßkosten beantragt?
Und den Fall mit der Beta-Software (was immer das genau ist) verstehe ich so, das der Verkäufer solche Ware überhaupt nicht hätte anbieten dürfen und deshalb die Auktion auf jeden Fall berechtigt abbrechen mußte und dem kläger (auch wenn er nicht der Prozeßkostenantragssteller sein sollte) hätte schon deshalb klar sein müssen, daß er so ein Handy nicht für 33 Euro hätte kriegen können, aber wohl auch nicht (weil verboten) für 600 Euro. (Wenn ich das mißverstehe, können sie es mir bitte gern erklären. )
Wie ich geschrieben hatte war das Handy um das es hier geht (und das ja eben nicht mehr da ist) erstens neuwertig, und zweitens hatte es der leichtsinnige junge Mann bei EBAY (warum kann weder ich noch seine Familie verstehen) für ein Euro angeboten! Habe zwischenzeitlich die EBAY-Geschäftsbedingungen etc. gegoogelt, er hätte doch auch sicherheitshalber für einen Mindestpreis anbieten können! Und drittens hat er (deswegen schämt sich seine Familie inzwischen mehr als er selbst) nicht nur dem Anspruchsteller, sondern auch seinen eigenen Leuten versucht Märchen zu erzählen. Was soll er denn da noch für Screenshots (?)ziehen, ob und auf wie viele andere Handy sein Bieter scharf war und ob er die auch alle billig kaufen wollte und bezahlen konnte oder nicht? Wenn viele so blöd abbrechen wie der Bruder meiner Putzhilfe und sich dann noch schlau vorkommen, kann man nur sagen: Wird ihm und andern hoffetlich eine Lehre sein. Ich habe inzwischen einiges in den Foren gelesen und bemerkt, das sie offensichtlich immer nur glauben oder nachweisen wollen, das nur der Bieter ein Abzocker ist. Nichts für ungut, aber machen sie es sich da nicht etwas einfach??? Nach meiner Meinung sind wohl hier, wie viellicht in vielen andern Fällen auch, eher zwei Zocker aufeinander gestoßen!!! Wenn der Bruder nicht für ein Euro angeboten und dann abgebrochen hätte, hätte er jetzt kein Problem und seine Familie auch nicht (da hätte jeder Schnäppchenjäger oder Abzocker bieten können bis er schwarz wird). Helfen würde ihm nur das BGH-Urteil, von dem Sie eingangs gesprochen haben (aber das Aktenzeichen nicht kennen), wonach ein Verkäufer im Schadensfall generell ein gesetzliches Rücktrittsrecht hat und die Gründe und Ursachen deshalb eher Nebensache sind. Werde bei Auktionshilfe gezielt danach fragen, wenn die Familie noch Interesse hat zu helfen .

