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Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Iphone)
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Wenn ich, sagen wir mal, in einem Wutanfall das Teil gegen die Wand geklatscht hat, mache ich mich dem Käufer gegenüber Schadenersatzpflichtig. Ist jedoch beim normalen Betrieb der Akku durchgebrannt oder der Bildschirm kaputtgegangen entfällt ein Schadenersatz.

Doch dass muss ich glaubhaft nachweisen. Hilfreich wäre, wenn das Teil noch vorhanden wäre.

Be idem Urteil ging es um einen höherwertigen PKW, bei dem im normalen Gebrauch die Servopumpe für die Zentralverrigelung kaputt ging. Daraufhin hat der Anbieter die Auktion abgebrochen, den -wagen reparierenlassen, bzw. nach Kauf der Ersatzteile bei Ebay selber repariert und erneut in eine Auktion gestellt.

Hier Urteilte der BGH als letzte Instanz, dass der Anbieter die Auktion, auch unter Berufung auf die AGB §10 von ebay abbrechen durfte. Der Kläger ging leer aus.

Eine Chance habe ich, wenn ich nachweisen kann, dass der bieter auf hunderte oder tausende von gleichen Teilen geboten hat und damit offensichtlich kein Rechtsbindungswille vorlag, zumal er auf Grund seines Vermögens garnicht in der Lage ist allen Verbindlichkeiten nachzukommen. Bzw. das GEbot wirschaftlich unmöglicvh war, wie 33€ für ein 600€ Handy .Darauf berufen sich u.a. auch die von mir hier reingestellten Urteile.

Schicke ich dir die Urteile als PDF

ich muss dann per Screenshot das Bietverhalten des Bieters nachweisen und dem RA (ohne geht es hier nicht)inclusive der Urteile zwecks Einreichung beim Gericht in der Klageerwiderung zur Verfügung stellen.

Einen Erfolg kann ich nicht garantieren, aber er ist schon sehr wahrscheinlich.


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RE: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Iphone) - von Krennz - 02-18-2013, 09:24 PM

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