02-17-2013, 11:13 PM
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho
Die Behauptung, daß Gerät sei beschädigt, muß er als Beklagter beweisen. Meist kommt natürlich dann die Ursache zur Sprache.
fatima39 schrieb:...Es ist grundsätzlich wichtig, ob der Anbieter den Schaden am Kaufgegenstand verschuldet, also zu vertreten hat, das fängt beim fallenlassen an und geht bis zur absichtlichen Beschädigung. In diesem Fall hat er nicht die angebrachte Sorgfalt walten lassen und wird damit dem Bieter schadenersatzpflichtig.
@ Heiner12 (zu Ihrer Frage wie der Schaden entstanden ist): Laut <krennz> ist es doch unerheblich wie das Handy zerstört wurde, oder könnte das aus Ihrer Sicht bei einem eventuellen Rechtstreit doch vom Gericht nachgefragt werden und wichtig sein, eben weil der Typ ja die Geschichte nicht glaubt, das das Handy kaputt ist und wie es laut dem Bruder meiner Putzhilfe passiert ist.
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Die Behauptung, daß Gerät sei beschädigt, muß er als Beklagter beweisen. Meist kommt natürlich dann die Ursache zur Sprache.

