02-17-2013, 07:17 PM
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho
Wie ist denn nun der Schaden entstanden?
@fatima39
Grundsätzlich müsste man erst einmal nachweisen, daß der Bieter keine Kaufabsicht hatte. Das gelingt aber meist nur dann, wenn man z.B. feststellt, daß er auf viele andere angebotene Handys ein Gebot abgegeben hat.
Gelingt das aber, so kann er das Urteil der beiden Amtsgerichte verwenden und auch ruhig den Rechtschutz in Anspruch nehmen.
Krennz schrieb:Frag mal den Bruder deiner hilfe um wen es sich handelt und schreib mir den namen mal per persönlicher nachricht. (PM)
Auf der anderen seite. wenn das handy zerstört wurde hat er ein gesetzliches rücktrittsrecht, das sogar der BGH bejaht. Und das mit seiner rechtsschutz dürfte i.o. gehen, da er eine hohe wahrscheinlichkeit hat einen evtl. prozess zu gewinnen.
Wie ist denn nun der Schaden entstanden?
@fatima39
Grundsätzlich müsste man erst einmal nachweisen, daß der Bieter keine Kaufabsicht hatte. Das gelingt aber meist nur dann, wenn man z.B. feststellt, daß er auf viele andere angebotene Handys ein Gebot abgegeben hat.
Gelingt das aber, so kann er das Urteil der beiden Amtsgerichte verwenden und auch ruhig den Rechtschutz in Anspruch nehmen.

