02-17-2013, 04:39 PM
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho
SCHADE dass ich hier bis Heute von keinem eine Antwort auf meine Frage wegen dem Urteil erhalten habe.
Hatte am Wochenende Zeit und gerne nach dem Urteil gegoogelt, wo der BGH - wie sie "krennz" schreiben - ein gesetzliches Rücktrittsrecht bejaht, wenn ein Handy zerstört wurde.
Hatte extra hier um Hilfe angefragt, weil in anderen Foren in denen ich auch gelesen habe immer nach einem Abbruch-Grund gefragt wird und die meisten dann schreiben, das man nur abbrechen darf, wenn man einen berechtigten Grund hatte. Was soll das genau heißen? :?: Wenn ich Sie aber richtig verstehe, ist der Grund nach den neuen Urteilen hier doch eigendlich egal, weil man das Gericht nur davon überzeugen muss, das ein Käufer die Ware gar nicht wirklich haben wollte, sondern nur zur Bereicherung durch Schadenersatz bietet! Was ist denn nun richtig? Oder sollte der Bruder meiner Hilfe nicht doch besser zahlen, wenn das alles so kompleiziert ist?
SCHADE dass ich hier bis Heute von keinem eine Antwort auf meine Frage wegen dem Urteil erhalten habe.
Hatte am Wochenende Zeit und gerne nach dem Urteil gegoogelt, wo der BGH - wie sie "krennz" schreiben - ein gesetzliches Rücktrittsrecht bejaht, wenn ein Handy zerstört wurde.
Hatte extra hier um Hilfe angefragt, weil in anderen Foren in denen ich auch gelesen habe immer nach einem Abbruch-Grund gefragt wird und die meisten dann schreiben, das man nur abbrechen darf, wenn man einen berechtigten Grund hatte. Was soll das genau heißen? :?: Wenn ich Sie aber richtig verstehe, ist der Grund nach den neuen Urteilen hier doch eigendlich egal, weil man das Gericht nur davon überzeugen muss, das ein Käufer die Ware gar nicht wirklich haben wollte, sondern nur zur Bereicherung durch Schadenersatz bietet! Was ist denn nun richtig? Oder sollte der Bruder meiner Hilfe nicht doch besser zahlen, wenn das alles so kompleiziert ist?

