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Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Iphone)
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Dass Urteil gegen röschen ist interessant, besonders die Begründung, dss röschen nicht davon ausgehen kann ein iphone für 22 oken zu bekommen. hier verweist der richter auf treu und glauben und auf die marktüblichkeit. Ausserdem verweist er auf 242 bgb rechtsmissbrauch.

wenn das schule macht muss räschen bald arbeiten gehen :lol: :recht: :recht:

Zitat:entscheidungsgründe

die zulässige klage ist unbegründet. hierbei kann dahinstehen, ob überhaupt ein wirksamer kaufvertrag gemäss §433 abs. I bgb zwischen den parteien geschlossen wurde. Denn selbst wenn ein kaufvertrag geschlossen wurde, steht der durchsetzbarkeit des anspruchs auf herausgabe des telefons oder auf schadenersatz der einwand des § 242 bgb abgeleiteten instituts des rechtsmissbrauchs entgegen


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RE: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Iphone) - von Krennz - 02-13-2013, 08:48 AM

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