02-08-2013, 09:02 PM
Mit eBay verhält es sich etwas anders, als mit den üblichen Angeboten von Einzelhändlern und Kaufhäusern.
Hier ist es der Verkäufer/Anbieter, der seine Ware verbindlich anbietet, damit ein Bieter dieses Angebot mit seinem Preisgebot annehmen kann.
Die Wahlmöglichkeit, ob ein Kaufvertrag zustandekommt oder nicht, hat der Anbieter nicht. Er muss an den Bieter mit dem höchsten Gebot bei Ende des Angebotes (sei es bei normalem Zeitablauf oder aber vorzeitigen Beendigung) verkaufen.
Hier ist es der Verkäufer/Anbieter, der seine Ware verbindlich anbietet, damit ein Bieter dieses Angebot mit seinem Preisgebot annehmen kann.
Die Wahlmöglichkeit, ob ein Kaufvertrag zustandekommt oder nicht, hat der Anbieter nicht. Er muss an den Bieter mit dem höchsten Gebot bei Ende des Angebotes (sei es bei normalem Zeitablauf oder aber vorzeitigen Beendigung) verkaufen.

