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Nichtnutzungsgebühr+Pfandklausel-Mobilfunkverträge-unwirksam
#1
http://www.ra-dr-graf.de/blog/2013/01/3 ... unwirksam/

Zitat:[b]OLG Hamburg: Nichtnutzungsgebühr und Pfandklausel sind für Mobilfunkverträge
Rechtsnormen: §§ 307 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, 309 Nr. 5a, Nr. 5b, Nr. 6 BGB

Mit Urteil vom 03.07.2012 (Az. 2 U 12/11) hat das OLG Hamburg entschieden, dass eine AGB-Klausel, wonach Kunden im Falle der Nichtnutzung eines Mobilfunkanschlusses Zusatzgebühren zu zahlen haben, unwirksam ist. Auch eine Klausel, wonach im Falle der nicht fristgerechten Rücksendung der SIM-Karte nach Vertragsende eine „Pfandgebühr“ zu leisten ist, ist unwirksam.

Zum Sachverhalt:.....................weiter im link
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RE: Nichtnutzungsgebühr+Pfandklausel-Mobilfunkverträge-unwirksam - von Regine12 - 01-30-2013, 12:53 PM

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