01-25-2013, 01:56 PM
Re: LG H. einstweilige Verfügung trotz Unterlassungserkläru
@Krennz du warst zu schnell mit der Antwort.
Dann werde ich mal gleich noch die Meinung eines 2.Anwalts einstellen.
http://klawtext.blogspot.de/2013/01/pru ... ierte.html
http://www.kanzlei-richter.com/urheberr ... t-aus.html
@Krennz du warst zu schnell mit der Antwort.
Dann werde ich mal gleich noch die Meinung eines 2.Anwalts einstellen.
http://klawtext.blogspot.de/2013/01/pru ... ierte.html
Zitat:Fazit
Haben Sie auch eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben? Haben Sie auch bestritten, Täter bzw. Teilnehmer zu sein, und gleichzeitig zugegeben, dass Sie WLAN einsetzten (ja, allein dieser Hinweis auf ein vorhandenes WLAN hat dem Gericht augenscheinlich schon genügt). Dann schauen Sie ganz genau hin, ob Sie diese Unterlassungserklärung nicht doch noch erweitern wollen.
Es ist noch nicht gesagt, dass sich die Ansicht des Landgerichts Hamburg durchsetzen wird. Sie ist jedoch im Grunde folgerichtig, so dass hier entsprechendes Handeln angesagt ist.
http://www.kanzlei-richter.com/urheberr ... t-aus.html

