01-24-2013, 07:40 PM
http://www.vzhh.de/versicherungen/24528 ... rueck.aspx
Zitat:Die Urteile
Die Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug, welche die Allianz Lebensversicherungs-AG in ihren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen bis Ende 2007 verwendet hat, sind unwirksam. Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. August 2011 (Az. 2 U 138/10) wurde jetzt rechtskräftig, nachdem der Versicherer seine zunächst beim Bundesgerichtshof eingelegte Beschwerde zurückgenommen hat (Beschluss v. 12.12 .2012, IV ZR 175/11). Klägerin in dem jahrelangen Rechtsstreit gegen den Branchenriesen ist die Verbraucherzentrale Hamburg.
Gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen des Versicherers wurden demnach falsch abgerechnet. Den Kunden steht eine höherer Rückkaufwert bzw. eine höhere beitragsfreie Versicherungssumme zu. Auch muss ein Stornoabzug erstattet werden. Die Allianz hat nach eigenen Angaben für die Erstattungen 117 Millionen Euro zurückgestellt.
Nachdem wir die Allianz aufgefordert haben, ihren Kunden das ihnen zustehende Geld unverzüglich zu erstatten, erklärte die Allianz jetzt, dass im Falle von Beitragsfreistellungen die Versicherungssummen automatisch neu berechnet werden, dass aber im Falle von Kündigungen die Kunden sich melden müssten. Denn es handele sich um Ex-Kunden und deren Adressen könnten sich geändert haben. Das ist zwar eine Ausrede,..............mehr im link

