01-14-2013, 10:36 PM
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho
Habe im Forum Auktionshilfe.info
Unter http://www.auktionshilfe.info/thread_7799p1 Posting 10
In einer diskusion folgenden Hinweis bekommen:
Nur mal so als Vorschlag für Neubetroffene.
Habe im Forum Auktionshilfe.info
Unter http://www.auktionshilfe.info/thread_7799p1 Posting 10
In einer diskusion folgenden Hinweis bekommen:
Zitat:Hmmm.... da stellt sich mir die Frage, ob es nicht sogar sionnvoller wäre, wenn einer der Betroffenen vor Klage des Roos gleich mal negative Feststellungsklage auf den Rechtsbindungswillen erhebt. Damit wäre der dann nämlich in der Situation, dass er den Rechtsbindungswillen nachweisen muss, die Klage aber gar nicht selber zurückziehen kann. Damit müsste Roos dann zwar zuerst mal den Rechtsbindungswillen objektiv nachweisen, (NFK: ausnahmsweise muss dabei der Beklagte beweisen, dass dem nicht so ist) was ihm für einen Einzelfall noch gelingen könnte, aber damit wäre dann dem Kläger im Beweisverfahren die Tür geöffnet, alle Vorfälle einzubringen einschliesslich der vorangegangenen zurückgezogenen Klagen. Einziger Ausweg dann für Roos: er kassiert ein Anerkenntisurteil. Das wäre seinem Geschäftsmodell dann aber extrem abträglich.
Dabei stellt sich natürlich das Problem, dass man dazu einen erwischen muss, der zum einen noch keine Klage zugestellt bekommen hat und zum anderen das dann auch durchziehen kann.:
Nur mal so als Vorschlag für Neubetroffene.
