01-14-2013, 07:01 PM
Dieses Thema wird von verschiedenen Gerichten unterschiedlich bewertet.
Dabei wird im wesentlichen darauf hingewiesen, dass, sobald eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung zugeschickt wird, eine Anfechtung gemäss § 119 BGB (Anfechtung wegen Irrtums) ausgesprochen werden müsse um ggf,. Forderungsfrei gestellt zu werden.
Eine Feststellungsklage des Zahlungspflichtigen, dass er keine Zahlung zu leisten habe, da er ja Privatperson sei, ist hier kontraproduktiv.
Inzwischen steht der Hinweis auf Geschäftsleute und Kostenpflicht direkt in den ersten Zeilen der Internetseite.
Dabei wird im wesentlichen darauf hingewiesen, dass, sobald eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung zugeschickt wird, eine Anfechtung gemäss § 119 BGB (Anfechtung wegen Irrtums) ausgesprochen werden müsse um ggf,. Forderungsfrei gestellt zu werden.
Eine Feststellungsklage des Zahlungspflichtigen, dass er keine Zahlung zu leisten habe, da er ja Privatperson sei, ist hier kontraproduktiv.
Inzwischen steht der Hinweis auf Geschäftsleute und Kostenpflicht direkt in den ersten Zeilen der Internetseite.
Zitat:Wir bieten einen B2B-Marktplatz für Geschäfts- und GewerbekundenQuelle: Internetseite Melango dot de
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