Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vorsicht bei anmelden auf B2B - Großhandelsplattformen
#3
Mega-Einkaufsquellen.de : Amtsgericht Neuss

Mega-Einkaufsquellen.de : Amtsgericht Neuss weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspo ... richt.html



Zitat:Das Amtsgericht Neuss hat mit Urteil vom 08.01.2013 zum Az.: 101 C 4710/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht. Wie schon die Amtsgerichte Bochum und Elmshorn entschieden, setzt eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform voraus, dass der Kunde Unternehmer ist und einen gültigen Gewerbenachweis erbringt. Fehlen diese Voraussetzungen, muss auch keine Zahlung an melango.de erfolgen.

Der Kläger hatte auf seiner Facebook-Seite eine kleine Anzeige gesehen, die damit warb, I-Phones zum Preis von 189,- EUR anzubieten. Er hatte auf das Icon geklickt und war direkt auf eine Unterseite von .mega-einkaufsquellen.de weitergeleitet worden...........weiter im link
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Vorsicht bei anmelden auf B2B - Großhandelsplattformen - von Regine12 - 01-14-2013, 03:19 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste