01-11-2013, 08:34 PM
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho
Dazu muß noch ergänzt werden, dass der Kläger versäumt hat, in zweiter Instanz den Diebstahl zu bestreiten.
Denn die einfache Behauptung, die Ware sei gestohlen worden, ist nicht ausreichend, dieses muß man dann auch beweisen, wenn die Gegenseite das bestreitet.
Nur, dass keine auf die Idee kommt, dass als einfache Entschuldigung herzunehmen.
Dazu muß noch ergänzt werden, dass der Kläger versäumt hat, in zweiter Instanz den Diebstahl zu bestreiten.
Denn die einfache Behauptung, die Ware sei gestohlen worden, ist nicht ausreichend, dieses muß man dann auch beweisen, wenn die Gegenseite das bestreitet.
Nur, dass keine auf die Idee kommt, dass als einfache Entschuldigung herzunehmen.

