05-22-2007, 12:35 PM
Hallö,
selbst wenn jemand von uns die "alten" und ein anderer die "neuen" AGB´s haben sollte. Wie sagte der Richter: Wenn sie nicht unterschrieben sindm, sind sie wertlos. Ein Hinweis auf dem Antrag auf einen Vertrag ist wertlos.
Schon 2001, als IBEX an die Börse wollte meldete der Heise Infodienst, dass die Modalitäten des als Fair PC zum Leasing angebotenen PC´s am Rande der Legalität, bzw in einer Grauzone angesiedelt seien und sich Herr Wagner da sein eigenes Recht gestrickt habe. Näheres hierzu meldete Heise allerdings nicht.
Habe den Artikel allerdings erst 2004 im Google gefunden. Heise meldete uach den Verkauf der Anteile des Herrn Wagner an IBEXnet AG. Allerdings nicht, an wen verkauft wurde.
Im Endeffekt interessiert das alles nicht mehr. Spätestens Ende des Jahres ist sowieso Schluss mit Beschiss. Da, selbst wenn der Schadenersatzbrief rechtens wäre, was ja jetzt in Frage steht, die Verjährung endgültig eintritt. Für die mit Wahnbescheid schon früher.
Grüsse
Klaus
selbst wenn jemand von uns die "alten" und ein anderer die "neuen" AGB´s haben sollte. Wie sagte der Richter: Wenn sie nicht unterschrieben sindm, sind sie wertlos. Ein Hinweis auf dem Antrag auf einen Vertrag ist wertlos.
Schon 2001, als IBEX an die Börse wollte meldete der Heise Infodienst, dass die Modalitäten des als Fair PC zum Leasing angebotenen PC´s am Rande der Legalität, bzw in einer Grauzone angesiedelt seien und sich Herr Wagner da sein eigenes Recht gestrickt habe. Näheres hierzu meldete Heise allerdings nicht.
Habe den Artikel allerdings erst 2004 im Google gefunden. Heise meldete uach den Verkauf der Anteile des Herrn Wagner an IBEXnet AG. Allerdings nicht, an wen verkauft wurde.
Im Endeffekt interessiert das alles nicht mehr. Spätestens Ende des Jahres ist sowieso Schluss mit Beschiss. Da, selbst wenn der Schadenersatzbrief rechtens wäre, was ja jetzt in Frage steht, die Verjährung endgültig eintritt. Für die mit Wahnbescheid schon früher.
Grüsse
Klaus
