05-21-2007, 03:38 PM
Zitat: Marina schreibt: und in weiser Voraussicht hat der Richter das Urteil als für "sofort Rechtskräftig" erklärt. Keine Chance also eine Berufung dagegen einzulegen.
Ihr hättet hiergegen Beschwerde beim LG erheben können. In einem Urteil, dass gegen elektroLEAsing ergangen ist, hat das in Hannover gefruchtet.
Das besagte Urteil, dass so gerne von den elinkies zitiert wird, besteht nämlich aus zwei Teilen. A. dem Urteil des AG, das die Forderungen bejaht und dem Beschwerdeurteil, das die entsprechenden Teile der AGB als "überraschende Klausel" bezeichnet und damit die Kündigungsfrist von bis zu 15 Monate (geht auch noch länger, bis 23 Monate) auf ein paar Tage reduzierte. Damit hatte sich dann die Forderung so ganz nebenbei erledigt.
Ich könnte mir vorstellen, das das nächsthöhere Gericht sich auf die Paragrafen konzentriert hätte und damit das Urteil des Richters vom AG relativert hätte.
So geht das auch in unseren Fällen.
Das ist ja das, wovor die Angst haben. Sie können beim AG vielleicht noch gute Karten haben, aber wir haben das Recht des Widerspruchs/der Beschwerde. Dann können wir uns auf die entsprechenden Paragrafen berufen, wie der der unterlassenen Info über den Gläubigerwechsel, die nicht erfolgte Wartung, der nicht erfolgte Technikupdate etc. etc. Da haben die dann wirklich keine große Chance mehr, selbst nicht mit einem blauen Auge, davonzukommen.
Wie ja nun auch der ehem. Richter im Fall Indra bestätigt, liegt da einiges im Argen und das auch noch zu unsren Gunsten.
Grüsse
Klaus
PS: Hallo (Engelchen) Angela, für 'Deine kurze Mitteilung haben wir ein neues Forum eine Etage tiefer
nichts für ungut.
Ihr hättet hiergegen Beschwerde beim LG erheben können. In einem Urteil, dass gegen elektroLEAsing ergangen ist, hat das in Hannover gefruchtet.
Das besagte Urteil, dass so gerne von den elinkies zitiert wird, besteht nämlich aus zwei Teilen. A. dem Urteil des AG, das die Forderungen bejaht und dem Beschwerdeurteil, das die entsprechenden Teile der AGB als "überraschende Klausel" bezeichnet und damit die Kündigungsfrist von bis zu 15 Monate (geht auch noch länger, bis 23 Monate) auf ein paar Tage reduzierte. Damit hatte sich dann die Forderung so ganz nebenbei erledigt.
Ich könnte mir vorstellen, das das nächsthöhere Gericht sich auf die Paragrafen konzentriert hätte und damit das Urteil des Richters vom AG relativert hätte.
So geht das auch in unseren Fällen.
Das ist ja das, wovor die Angst haben. Sie können beim AG vielleicht noch gute Karten haben, aber wir haben das Recht des Widerspruchs/der Beschwerde. Dann können wir uns auf die entsprechenden Paragrafen berufen, wie der der unterlassenen Info über den Gläubigerwechsel, die nicht erfolgte Wartung, der nicht erfolgte Technikupdate etc. etc. Da haben die dann wirklich keine große Chance mehr, selbst nicht mit einem blauen Auge, davonzukommen.
Wie ja nun auch der ehem. Richter im Fall Indra bestätigt, liegt da einiges im Argen und das auch noch zu unsren Gunsten.
Grüsse
Klaus
PS: Hallo (Engelchen) Angela, für 'Deine kurze Mitteilung haben wir ein neues Forum eine Etage tiefer
nichts für ungut.
