12-05-2012, 12:31 PM
€uroweb-Offener Brief des RA. Wachs an den Anwalt Berger
Offener Brief des Rechtsanwalts Wachs an den Anwalt Berger
http://referenzkunden.info/2012/11/offe ... en-berger/
Offener Brief des Rechtsanwalts Wachs an den Anwalt Berger
http://referenzkunden.info/2012/11/offe ... en-berger/
Zitat: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Berger,
auf Ihrer homepage berichten Sie – wie ich finde sehr missverständlich – über einen Gerichtstermin vor dem Kammergericht Berlin, in dem der Geschädigte von mir vertreten wurde, KG Berlin 7 U 225/11. Ihre „Berichterstattung“ verzerrt aus meiner Sicht die maßgeblichen Umstände und Feststellungen des Senates maßgeblich bzw. rückt Nebensächlichkeiten so in den Vordergrund, dass beim Leser ein falscher Eindruck von Inhalt und Ablauf der Gerichtsverhandlung entsteht/entstehen kann, vielleicht sogar entstehen muss. Ihre „Berichterstattung“ nehme ich daher für diesen offenen Brief zum Anlass, um auf einige „Ungereimtheiten“, die in Ihrem Bericht – sicherlich versehentlich – Einzug gehalten haben, hinzuweisen. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass es zu keinem Zeitpunkt Ihre Absicht als Organ der Rechtspflege war, einen falschen und/oder unvollständigen Eindruck der Gerichtsverhandlung zu vermitteln.
Um einen ganz maßgeblichen Punkt vorab hervorzuheben: Das Kammergericht Berlin (für die Nichtjuristen: das Oberlandesgericht des Landes Berlin) hat eine arglistige Täuschung bejaht!
Ebenso hat im Übrigen auch kurz zuvor das OLG Hamm in seiner mündlichen Verhandlung vom 15.08.2012 keinerlei Zweifel daran aufkommen lassen, dass eine arglistige Täuschung vorliege, OLG Hamm, I – 12 U 54/12. Wörtlich führte der Senatsvorsitzende aus, die arglistige Täuschung springe einen direkt an, „arglistiger geht es ja gar nicht“. Wie Sie sicherlich wissen, hat Rechtsanwalt Buchholz in dem dortigen Verfahren ebenso höchsteilig die Berufung zurückgenommen, wie Sie selbst in dem Verfahren vor dem KG Berlin. Der Senatsvorsitzende des OLG Hamm wies darauf hin, er würde „sehr gerne“ ein Urteil schreiben, damit sie dies auch mal von einem Oberlandesgericht bestätigt erhalten. „Das können Sie dann ins Internet stellen“ waren die abschließenden Worte des Senatsvorsitzenden.
............................weiter im link

