11-13-2012, 08:55 AM
Grundsätzlich bekommt er nur dann sofort ALG wenn er vom Arbeitgeber gekündigt wird.
Da er nur einen Grundbetrag in die AL-Versicherung zahlt kann es ihm passieren, dass er auch nur einen Grundbetrag als ALG bekommt. Sofern ich das von meinem Sohn weiss, werden Zuschläge nicht zur Ermittlung des ALG herangezogen.
Näheres hierzu kann er bei einer Beratung bei der ARGE erfahren.
Da er nur einen Grundbetrag in die AL-Versicherung zahlt kann es ihm passieren, dass er auch nur einen Grundbetrag als ALG bekommt. Sofern ich das von meinem Sohn weiss, werden Zuschläge nicht zur Ermittlung des ALG herangezogen.
Näheres hierzu kann er bei einer Beratung bei der ARGE erfahren.
