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Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Iphone)
#49
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Krennz schrieb:...
Oder nicht erfüllen können, weil sich der Zustand des Geträtes ins unverkäufliche verschlechtert hat oder das Gerät verloren ging. Doch selbst die überzieht er mit Klagen.
Aber auch genau das ist ja rechtlich korrekt, denn auch für die Verschlechterung des Kaufgegenstands oder den Verlust ist der Verkäufer haftbar, wenn er das zu vertreten hat. Und als Gründe es nicht vertreten zu müssen, gilt so was wie Naturkatastrophe oder Diebstahl und da ist der Verkäufer in der Beweispflicht. Alles andere zählt nicht.

Krennz schrieb:Wie ist das, ich kann doch als Verkäufer selber bestimmen wem ich welche Ware verkaufe, oder gilt das nicht mehr.?Wenn ich in der Auktionsausschreibung schreibe "Kleines Meer, Strand von Locarno, Toter Rennfahrer und soundso sind ausgeschlossen" machen sich dann die Auktionatoren strafbar?
Natürlich gilt die Vertragsfreiheit, aber verkauft man über eBay, verkauft man zu deren Bedingungen. Zu der u.a. auch gehört, daß das eingestellte Angebot als Aufforderung zum Vertragsschluß gilt und das bedeutet nichts anderes, als daß sobald einer geboten hat, ein Vertrag zustandekommt, spätestens mit Ende der regulären Angebotszeit frühestens mit dem vorzeitigen Abbruch.

Was angeboten werden darf, geben die AGB von eBay her und, ob Du irgendetwas abbedingen darfst ebenso.
Krennz schrieb:Das bheisst doch für die betroffenen Anbieter sich zusammenzuschliessen , die Aktenzeichen und Klageschriften untereinander auszutauschen (je mehr je besser) und so dem Studentlein seine lukrative Geldquelle zu verkleistern. Vo0r allen Dingen muss er endlich mal die Prozesskosten selber zahlen. Wenn man ihm dann noch nachweist, dass er eigentlich keinerlei Kaufabsichten hegte wäre dann eine Einstweilige Strafbewehrte Verfügung auf Unterlassung möglich.
Der Meinung bin ich auch, ändert aber nichts daran, daß die meisten die Angebote beenden, weil sie befürchten zu wenig Geld zu bekommen und da steht der Wunsch des Verkäufers möglichst viel und der des echten Kufinteressierten, möglich wenig zu bezahlen diametral gegeneinander.
Und Verkäufer, die sich so verhalten, haben keinen anderen Stellenwert als der Kläger.

Würden nämlich alle so denken und meinen nach Gutdünken ihr verbindliches Angebot als unwirksam erklären oder einen geschlossenen Vertrag als nichtig erklären, könnten wir uns das mit den Verträgen und der gesamten Wirtschaft gleich schenken.


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RE: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Iphone) - von Heiner12 - 11-09-2012, 08:56 PM

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