11-09-2012, 08:50 AM
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho
Krennz schrieb:Also würde er in dem Fall der Aufhebung desKaufvertrages im übrigen Straffrei ausgehen?Ja, da er ja letztlich nur auf den ihm zustehenen Anspruch, der Erfüllung des Vertrages, besteht. Und dieser Vertrag ergibt für beide Seiten keinen Vermögensvorteil, da hier die Bezahlung gegen Lieferung der Ware steht. Wenn auch der Preis sehr niedirg ist, haben dennoch die, die den Vertrag unberechtigterweise nicht erfüllen wollen, die Ursache dafür gelegt.

