11-08-2012, 08:03 PM
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho
Wenn Du Dich auf das Strafrecht beziehst, klagt der Staat in Form der Staatsanwaltschaft an, nicht aber zivile Personen, die können nur als Nebenkläger auftreten und auch nur dann, wenn sie geschädigt wurden.
Letztlich begeht er keinen Betrug, da er keinen Vermögensvorteil erlangt, der ihm per Gesetz nicht zusteht. Erst dann, wenn man ihm die fehlende Kaufabsicht nachweisen kann, ist es möglich, den Kaufvertrag anzufechten und dann kommt er in keinen Vermögensvorteil mehr.
Krennz schrieb:...
Quelle § 263 StGB
Wie wäre es damit?
Denn, m.E., bringt er sich ja in einen Vorteil zum Schaden der Beklagten und das, wie ich das sehe, gewerbsmässig. Wenn ich die Vielzahl der Fälle gewichte kommt für mich (3)1 in Betracht. Denn ich sehe keine echte Kaufabsicht bei Kleinesmeer. Er bietet bei den Privatauktionen um von evtl. Abbrüchen zu profitieren. Bekommt er, ausmahmsweise mal, den Zuschlag verkauft er die iPhones direkt weiter und macht so zusätzlich Gewinn. Ob er den dann versteuert?
Wenn Du Dich auf das Strafrecht beziehst, klagt der Staat in Form der Staatsanwaltschaft an, nicht aber zivile Personen, die können nur als Nebenkläger auftreten und auch nur dann, wenn sie geschädigt wurden.
Letztlich begeht er keinen Betrug, da er keinen Vermögensvorteil erlangt, der ihm per Gesetz nicht zusteht. Erst dann, wenn man ihm die fehlende Kaufabsicht nachweisen kann, ist es möglich, den Kaufvertrag anzufechten und dann kommt er in keinen Vermögensvorteil mehr.

