10-30-2012, 11:25 AM
Dann werde ich auch noch mal meinen Senf dazu geben. :lol:
Bei Mahnbescheide.
Nach Ablauf einer Frist von 3 Jahren (ab dem 01.01. des folgenden Kalenderjahres) und ohne Hemmungen, verjähren Schulden bei Gläubigern, die keinen Titel erwirkt haben.
http://www.gutefrage.net/frage/was-ist- ... -ein-titel
Wenn ein Gläubiger in drei Jahren keinen Schuldtitel erwirkt, dann ist er selber Schuld!
Darum würde ich die Einrede vor Gericht nutzen.
Wenn also ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, würde ich dagegen Rechtsmittel mit der Einrede der Verjährung vorbringen.
Dafür brauche ich kein Formular. Schreibe einfach das, was ich ausdrücken will , z.B.: "Wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung verweigere ich die Leistung."
Wenn ich die Forderung nicht für rechtmäßig halte , dann schreibe ich z.B.: "Ich kann die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung nicht erkennen und weise sie deshalb zurück. Sollte die Forderung aber grundsätzlich rechtmäßig sein, dann verweigere ich die Leistung wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung."
Was ist eine Einrede der Verjährung
http://www.lexexakt.de/glossar/verjaehrung.php
Bei Mahnbescheide.
Nach Ablauf einer Frist von 3 Jahren (ab dem 01.01. des folgenden Kalenderjahres) und ohne Hemmungen, verjähren Schulden bei Gläubigern, die keinen Titel erwirkt haben.
http://www.gutefrage.net/frage/was-ist- ... -ein-titel
Wenn ein Gläubiger in drei Jahren keinen Schuldtitel erwirkt, dann ist er selber Schuld!
Darum würde ich die Einrede vor Gericht nutzen.
Wenn also ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, würde ich dagegen Rechtsmittel mit der Einrede der Verjährung vorbringen.
Dafür brauche ich kein Formular. Schreibe einfach das, was ich ausdrücken will , z.B.: "Wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung verweigere ich die Leistung."
Wenn ich die Forderung nicht für rechtmäßig halte , dann schreibe ich z.B.: "Ich kann die Rechtmäßigkeit Ihrer Forderung nicht erkennen und weise sie deshalb zurück. Sollte die Forderung aber grundsätzlich rechtmäßig sein, dann verweigere ich die Leistung wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung."
Was ist eine Einrede der Verjährung
http://www.lexexakt.de/glossar/verjaehrung.php

