Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Obdachlosen-Tafeln - Fiskus greift sich Lebensmittel-Spender
#2
Re: Obdachlosen-Tafeln - Fiskus greift sich Lebensmittel-Spe

Wenn der Verein, der das Brot bekommt, gemeinnützig ist, kann er Spendenquittungen ausstellen. Damit kann sich Herr Ermer dann, je nach Steuersatz, mehr vom Finanzamt wiederholen als er an Mwst hat zahlen müssen.

Oder so:

Zitat:Bis es aber soweit ist, schlagen die Bäcker dem Finanzamt eben ein Schnippchen. Sie verschenken ihre Ware nicht länger, sondern verkaufen sie. Eine Lieferung Brot, Brötchen und Kuchen für einen Euro. Ein Sonderpreis für den guten Zweck. "Dann liegt die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei diesem symbolischen Euro und nicht bei den Herstellungskosten für die Brötchen", sagt Steuerexperte Lefarth. Er rät seinen Betrieben, auf diese Art und Weise der Spendensteuer zu entgehen. Geld zu nehmen ist in diesem Fall fürs Finanzamt offenbar seliger denn Gutes zu geben
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Obdachlosen-Tafeln - Fiskus greift sich Lebensmittel-Spender - von Krennz - 07-24-2012, 08:13 AM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste