05-16-2012, 04:35 PM
Zwischenzeitlich dürfte die Forderung verjährt sein.
Da kann ich dann die "Einrede der Verjährung" machen und denen mitteilen, dass ich auf die Forderung keinerlei Zahlungen leisten werde.
Etwa so:
Anschrift des Gläubigers
Aktenzeichen ............ Kundennummer......................................
Betr.: Einrede der Verjärung nach § 214 BGB
Sehr geehrte........
hiermit mache ich von meinem Recht der Einrede der Verjährung gebrauch und erkläre auf diese Forderung keinerlei Zahlungen mehr zu leisten.
MfG
Danach kann mir dann keiner mehr mit einem Mahnbescheid drohen, da ich dem Gericht die Einrede der Verjährung mitteilen kann und dieses dann von einer weiteren Verfolgung absieht.
Da kann ich dann die "Einrede der Verjährung" machen und denen mitteilen, dass ich auf die Forderung keinerlei Zahlungen leisten werde.
Etwa so:
Anschrift des Gläubigers
Aktenzeichen ............ Kundennummer......................................
Betr.: Einrede der Verjärung nach § 214 BGB
Sehr geehrte........
hiermit mache ich von meinem Recht der Einrede der Verjährung gebrauch und erkläre auf diese Forderung keinerlei Zahlungen mehr zu leisten.
MfG
Danach kann mir dann keiner mehr mit einem Mahnbescheid drohen, da ich dem Gericht die Einrede der Verjährung mitteilen kann und dieses dann von einer weiteren Verfolgung absieht.
