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Neuverträge von 1+1+Mwst = 2,38
#2
Nun ist es amtlich.

2,38 kann nicht mehr verlangen das Kunden bei einem Umzug einen neuen Vertrag abschliessen müssen.

Das ist ab 10.5.2012 per Gesetz untersagt. Der Anbieter kann allerdings eine Gebühr bis max. einer Höhe für die Einrichtung eines Neuanschlusses verlangen.

Auf der anderen Seite: Kann er die Leistung am neuen Wohnort des Kunden nicht erbringen hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht das ihn nach Ablauf von 3 Monaten nach der Kündigung Leistungsfrei stellt.

Hier ist es wieder angebracht, um beweissicher die Kündigung nachweisen zu können einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung zu beauftragen. 2,38 behauptet gerne, dass sie Kündigungen nicht erhalten haben. Selbst Einwurfeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein werden von 2,38 verleugnet.

Es entstehen Kosten von ca. 10 bis 20 €, immer noch billiger als bis zu zwei Jahren Grundgebühren zahlen zu müssen.

Dazu sage ich nur: 2,38 frage nicht was Deine Kunden für Dich tun können, sondern was Du für Deine Kunden tun kannst damit sie zufrieden sind.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Neuverträge von 1+1+Mwst = 2,38 - von Krennz - 05-08-2012, 09:26 AM
RE: Neuverträge von 1+1+Mwst = 2,38 - von Krennz - 05-13-2012, 09:21 PM

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