02-21-2012, 05:29 PM
Re: Widerrufbare Verträge (Fernabsatz, Haustürgeschäfte etc.
Könnte auch noch wichtig sein zu wissen.
Keine Widerrufsbelehrung erhalten
aber
Aus der ersten Beratung eines Anwalts . Trifft ja allgemein zu.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Single- ... 24045.html
Könnte auch noch wichtig sein zu wissen.
Keine Widerrufsbelehrung erhalten
aber
Zitat:Falls Sie doch ausdrücklich der Ausführung der Dienstleistung zugestimmt haben oder die Ausführung selbst veranlasst haben, so ist das Widerrufsrecht trotz nicht erfolgter Belehrung nach § 312d BGB erloschen. (So wohl die allgemeine Ansicht.) Allerdings kann Ihnen dann ein Schadensersatzanspruch wegen nicht erfolgter Widerrufsbelehrung vor Abschluss des Vertrages zustehen. Als Schaden ist hier der eingegangene Vertrag und die daraus resultierende Zahlungsverpflichtung denkbar, so dass letztlich eine Zahlungspflicht ebenfalls nicht bestehen dürfte.
Aus der ersten Beratung eines Anwalts . Trifft ja allgemein zu.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Single- ... 24045.html

