05-04-2007, 02:44 PM
Faktotum schrieb:In einem möglicherweise stattfindenden Prozess, wird sicher über alles diskutiert werden, nur nicht nicht über den Inhalt von irgendwelchen Mahnschreiben der Firma el-Inkasso...
In einem möglicherweise stattfindenden Prozess wird einzig und allein über die Berechtigung der Forderung diskutiert...
die Briefe von diesem Verein, interessieren mit absoluter Sicherheit , keinen Richter dieser Welt...
Man kann diese Briefe alle ausnahmelos entsorgen...ohne das daraus einem ein Nachteil entsteht...
weil es wirklich nicht darum geht, was die je geschrieben haben...sondern wirklich nur darum, ob diese Forderung seine Berechtigung hat , und dies ist nicht einem der Briefe zu entnehmen...
Tschuldigung Boing, hier irrst Du ein wenig...
mfG
Faktotum, es wäre traumhaft, wenn du Recht hättest, aber du liegst hier leider daneben.
Es kann in einigen - wenn nicht mittlerweile allen - Fällen durchaus strittig sein, ob die Verjährungsfrist nicht schon längst abgelaufen ist. Wenn man selbst den Einwand der Verjährung bringt, was ich täte, ist von Amts wegen zu ermitteln, ob an meiner Behauptung etwas dran ist. IBEX wird mit Sicherheit großes Interesse daran entwickeln, meine Behauptung zu widerlegen und dann mit jedem einzelnen Dokument versuchen nachzuweisen, dass die Verjährung noch nicht eingetreten ist.
Die größte Angst von ihnen IST doch gerade, dass ihnen wegen der Verjährung jetzt die Geschichte aus der Hand gleitet. Darum haben sie auch vereinzelt Mahnbescheide rausgehauen, um die Verjährung zu hemmen. Oder was glaubst du, warum sie es getan haben? Bestimmt nicht aus purer Laune heraus und weil es Spaß macht.
Wenn die Verjährung eingetreten ist, sind ihrer Forderungen nicht mehr gerichtlich durchsetzbar.
Die Verjährung WIRD dann auch Thema sein, denn zum Zeitpunkt, wenn über die Zulässigkeit der Klage entschieden wird, muss IBEX schon nachgewiesen haben, dass möglicherweise eine Forderung besteht. Wenn die Klage vorerst zugelassen wurde, steht bereits fest, dass IBEX einen Anspruch gegen uns haben KÖNNTE. Dass man später noch darüber streiten kann, ob die Höhe der Forderung den Tatsachen entspricht - unbenommen.
Aber ob Verjährung eingetreten ist, ist schon wesentlich früher im Prozess die Frage. Wenn Verjährung vorliegt und sich der Beklagte darauf beruft, ist die Klage schon gar nicht zulässig, und dann ist auch egal, ob der Kläger vielleicht eine offene Forderung gehabt hätte, wäre nicht die Verjährung eingetreten.
Interessant ist außerdem, wie sich die Kostenexplosion in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Ich meine, dass sie mittlerweile das Dreifache von dem verlangen, was ich anfangs noch zahlen sollte. Wenn man per Briefe belegen kann, wie von Monat zu Monat 100 Euro draufgeschlagen wurden, kann das auch den Richter interessieren.
Von Relevanz ist auch, ob sie einem geschrieben haben, dass die Forderungen an Hinz und Kunz abgetreten wurde. Es wäre besser, wenn man dann den Schriftverkehr vor sich hat, weil man dann glaubhafter darlegen kann, dass man nie über die Abtretung aufgeklärt wurde. Wenn du dem Richter erzählst, du hast alle Briefe weggeworfen, wird er dich fragen, wie du dann wissen kannst, dass du nie über die Abtretung informiert wurdest, wenn IBEX (angeblich) an dich versandte Briefe vorlegt.
Außerdem sehe ich den Zweck deiner Empfehlung an alle nicht, dass sie ihre Post wegwerfen sollen. Es bringt keinen um, sicherheitshalber eine Kiste anzulegen, in die sofort alles reingeworfen wird. Aus den Augen, aus dem Sinn reicht für den Anfang. Es wird in den meisten Fällen wohl nicht zum Prozess kommen - wenn überhaupt in einem Fall -, aber man sollte wenigstens den Zeitpunkt abwarten, in dem man 100% sicher sein kann, dass Verjährung eingetreten ist.

