12-28-2011, 02:46 PM
Kann der Chef die Raucher feuern?
Zitat:Der Arbeitgeber hat ein Rauchverbot angeordnet. Denn Rauchen ist keine Arbeitszeit. Wer sich nicht dran hält, fliegt. Ist das erlaubt? Antwort gibt Ulf Weigelt.Quelle: http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011- ... cherpausen
In unserem Betrieb gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit den Raucherpausen. Denn unser Chef war der Meinung, dass die Raucherpausen unverhältnismäßig lange andauerten. Deshalb hat er im Januar 2010 eine Betriebsanweisung herausgegeben, wonach seit dem 1. Februar 2010 ein Rauchverbot im Betrieb gilt. Jetzt sind alle Raucherpausen keine Arbeitszeit mehr. Raucher müssen nun ausstempeln, um zu rauchen. Verstößt ein Raucher gegen diese Regel, folgt die fristlose Kündigung. Ist das so ohne Weiteres möglich?, fragt Guido Schlockermann.
Das Vorgehen Ihres Arbeitgebers ist rechtlich vollkommen in Ordnung, er geht arbeitsrechtlich einen ganz normalen Weg.
Für Sie als Arbeitnehmer hat diese neue Betriebsanweisung rechtsverbindlichen Charakter. Denn mit der klaren Anweisung hat Ihr Arbeitgeber eine eindeutige Regelung getroffen, an die Sie sich zu halten haben – nämlich nicht mehr während Ihrer Arbeitszeiten zu rauchen. Ihr Arbeitgeber ist dazu berechtigt, das Rauchen am Arbeitsplatz zu untersagen. Auch haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen.
Offenkundig ist auch, dass Raucher während ihrer Zigarettenpause keine Arbeit leisten. Daher ist schon aus diesem Grund ein Ausstempeln zur Pause nicht unverhältnismäßig. Halten sich Arbeitnehmer nicht an die Anweisung, so ist ebenso rechtlich anerkannt, dass ein Arbeitszeitbetrug vorliegt, der dann wiederum eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
Allerdings ist Ihr Arbeitgeber in dieser Situation gut beraten, wenn er vor Ausspruch der fristlosen Kündigung das Fehlverhalten abmahnt – so, wie bei anderen Pflichtverletzungen auch. Somit unterstreicht der Arbeitgeber noch einmal, dass die Verletzung der Pflicht zum Ausstempeln nicht sanktionslos hingenommen wird.
Ihr Ulf Weigelt
