04-30-2011, 11:32 AM
Da die Forderungen m.E. vor dem 31.12.2007 enstanden sind sie verjährt. Ich muss dann dem Gläubiger die "Einrede der Verjährung" erklären um ihm den Wind ausa den Segeln zu nehmen.
Dies kann ich etwa so machen:
Das per Einschreiben mit Rückscheion und Kopie für mich. Danach müsste der Spuk vorbei sein. Wenn nicht, kann ich auf Unterlassung klagen. Aber das wissen die auch.
Dies kann ich etwa so machen:
Zitat:Die, niemals anerkannte, Verbindlichkeit stammt aus dem Jahre ........... und ist spätestens seitdem 31.12.10 verjährt.
Ich mache daher von meinem Recht der Einrede der Verjährung gebrauch und erkläre, dass ich auf diese Forderung keinerlei Zahlungen leisten werde.
Bei weiteren Mahnungen behalte ich mir rechtliche Schritte vor.
Das per Einschreiben mit Rückscheion und Kopie für mich. Danach müsste der Spuk vorbei sein. Wenn nicht, kann ich auf Unterlassung klagen. Aber das wissen die auch.
