09-28-2010, 10:34 PM
Seit 2001 verjähren die meisten offenen Rechnungen und Forderungen bereits nach drei Jahren!!!
Die können zwar nach wie vor den Rechnungsbetrag fordern. Ist jedoch die Verjährung bereits eingetreten, dann kannst Du ihnen die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Ihr Anspruch besteht zwar weiterhin fort, aber Sie haben keine Möglichkeit mehr, ihn auf gerichtlichem Wege durchzusetzen
Hier noch ein Tipp:
http://viewtopic.php?f=1&t=377
Die können zwar nach wie vor den Rechnungsbetrag fordern. Ist jedoch die Verjährung bereits eingetreten, dann kannst Du ihnen die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Ihr Anspruch besteht zwar weiterhin fort, aber Sie haben keine Möglichkeit mehr, ihn auf gerichtlichem Wege durchzusetzen
Hier noch ein Tipp:
http://viewtopic.php?f=1&t=377

