09-10-2010, 01:50 PM
Unlautere Anrufe durch Meinungsforscher
Der Witz ist gut
Unlautere Anrufe durch Meinungsforscher
17. Februar 2009 von Rechtsanwalt Robert Schindler
Der Witz ist gut
Unlautere Anrufe durch Meinungsforscher
17. Februar 2009 von Rechtsanwalt Robert Schindler
Zitat:Qulle http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell/?p=880Rest im link
Wer schweigt, der bleibt? Nämlich auf der Liste eines Meinungsforschungsinstituts, das ohne Bedenken Bankkunden zu Hause anrufen darf? So jedenfalls hatten es sich fantasiereiche Banker vorgestellt, die eine Telefonaktion in ihrem Auftrag den damit belästigten Kunden zuvor in Briefen mitgeteilt hatten – und nun behaupteten, die vorgeschriebene Einwilligung all derjenigen Angerufenen ja erhalten zu haben, welche der angekündigten Befragung nach Erhalt des Schreibens nicht ausdrücklich widersprachen. Was das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 41/08) jetzt allerdings als unlauteren Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz wertete.![]()
![]()
![]()
Die Bank hatte ihren Kunden geschrieben, dass sie in Kürze von Meinungsforschern telefonisch nach der Zufriedenheit mit ihrem Finanzinstitut befragt werden. Wem der Anruf nicht passe, der könne das natürlich umgehend wissen lassen, hieß es in dem Brief.............. :recht:
.................... Die Einwilligung zu einer solchen Aktion muss von den Anzurufenden aber immer ausdrücklich erklärt werden. Ein Schweigegebot dagegen, wie es hier vorausgesetzt wurde, stellt nach den Rechtsgrundsätzen keine Willenserklärung sondern eher eine an Nötigung grenzende Willkür dar.

