08-04-2010, 09:30 PM
Da schliesse ich mich Wanda und Regine an.
der Taschengeldparagraf regelt die Geschäfte eines Minderjährigen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs, wie Schreibhefte, ne CD oder ne Jacke, für die das Kind das Geld z.B. zweckgebunden von den Eltern oder Verwandten bekommen hat. Eine längerfristige Verpflichtung, wie sie ein ABO darstellt, gehört definitiv nicht dazu und wurde bereits Höchstinstanzlich ausgeschlossen. Ebenso gehören Zeitungsabos und andere längerfistige Verbindlichkeiten zum genehmigungspflichtigen Bereich. Solange die Sorgeberechtigten nicht zugestimmt haben ist ein Vertrag zwischen einem Anbieter und dem Minderjährigen schwebend unwirksam.
Bei den Abofallen ergehen regelmässig Urteile gegen die Abofallensteller, da der Minderjährige von der Kostenlosigkeit des Angebots ausgehen konnte. Daher werden die Abofallensteller zwar mit gerichtlichen Massnahmen, sowie Eintrag in eine "Erziehungsliste" oder ähnlichem rechtlichem Schwachsinn drohen, wahrmachen werden sie das jedoch nie, da der Schuss gewaltig nach hinten losgehen kann und auch bereits ist.
der Taschengeldparagraf regelt die Geschäfte eines Minderjährigen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs, wie Schreibhefte, ne CD oder ne Jacke, für die das Kind das Geld z.B. zweckgebunden von den Eltern oder Verwandten bekommen hat. Eine längerfristige Verpflichtung, wie sie ein ABO darstellt, gehört definitiv nicht dazu und wurde bereits Höchstinstanzlich ausgeschlossen. Ebenso gehören Zeitungsabos und andere längerfistige Verbindlichkeiten zum genehmigungspflichtigen Bereich. Solange die Sorgeberechtigten nicht zugestimmt haben ist ein Vertrag zwischen einem Anbieter und dem Minderjährigen schwebend unwirksam.
Bei den Abofallen ergehen regelmässig Urteile gegen die Abofallensteller, da der Minderjährige von der Kostenlosigkeit des Angebots ausgehen konnte. Daher werden die Abofallensteller zwar mit gerichtlichen Massnahmen, sowie Eintrag in eine "Erziehungsliste" oder ähnlichem rechtlichem Schwachsinn drohen, wahrmachen werden sie das jedoch nie, da der Schuss gewaltig nach hinten losgehen kann und auch bereits ist.
