08-04-2010, 08:12 PM
Da schliesse ich mich doch @ Wanda an.
Wenn du viel schreibst ,glauben sie das du unsicher bist !!! Dann geht es erst richtig los. Dann fängt das Drohen an.
Lass Dir auch nicht einreden das hier der Taschengeldparagraph in Kraft tritt. Das machen die A.......er auch gerne.
Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant http://www.verbraucherrechtliches.de/200...rrelevant/
So oder ähnlich könnte es im Schreiben einer Zahlungsaufforderung aussehen.
Wenn du viel schreibst ,glauben sie das du unsicher bist !!! Dann geht es erst richtig los. Dann fängt das Drohen an.
Lass Dir auch nicht einreden das hier der Taschengeldparagraph in Kraft tritt. Das machen die A.......er auch gerne.
Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant http://www.verbraucherrechtliches.de/200...rrelevant/
So oder ähnlich könnte es im Schreiben einer Zahlungsaufforderung aussehen.
Zitat:[...] Ihr Kind hat auf unserer Webseite einen gültigen Vertrag abgeschlossen, den es nach § 110 BGB mit seinen eigenen Mittel aus seinem Taschengeld bestreiten kann. Daher ist hier eine Zustimmung der Eltern nicht erforderlich und ein Widerspruch der Eltern zum Vertragsabschluss nicht möglich. [...]

