07-20-2010, 07:59 PM
Hi Wienerle,
den minderjährigen Brief würde ich per Einschreibven mit Rückschein schicken, sicher ist sicher. Es sei denn, Du bist Österreicher, dann reicht Einwurfeinschreiben.
Bei einem Mahnbescheid gebe ich den nicht an die Polizei, sondern widerspreche durch ankreuzen auf dem beiliegenden Formular. Schicke den Widerspruch ans entsprechende Amtsgericht per Einschreiben mit Rückschein und harre der Dinge die da kommen werden. Danach kann ich das der Polizei geben. Aber immer erst widersprechen!!
Doch so ein Mahnbescheid ist seltener als ein 6er mit Superzahl im Lotto. Was sagte gestern der Redakteur im Markt-Magazin:
Die wollen keine Gerichtsurteile, die wollen nur einschüchtern und hoffen, dass ein Unbedarfter bezahlt.
Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid MUSS ich immer reagieren, sonst kann es passieren, dass ich ein Versäumnisurteil einheimse und zahlen muss.
Alles Andere kann und sollte ich ignorieren.
Das w3as ich machen kann, steht schon oben in meinem Link zur Verbraucherzentrale Hamburg vzhh
den minderjährigen Brief würde ich per Einschreibven mit Rückschein schicken, sicher ist sicher. Es sei denn, Du bist Österreicher, dann reicht Einwurfeinschreiben.
Bei einem Mahnbescheid gebe ich den nicht an die Polizei, sondern widerspreche durch ankreuzen auf dem beiliegenden Formular. Schicke den Widerspruch ans entsprechende Amtsgericht per Einschreiben mit Rückschein und harre der Dinge die da kommen werden. Danach kann ich das der Polizei geben. Aber immer erst widersprechen!!
Doch so ein Mahnbescheid ist seltener als ein 6er mit Superzahl im Lotto. Was sagte gestern der Redakteur im Markt-Magazin:
Die wollen keine Gerichtsurteile, die wollen nur einschüchtern und hoffen, dass ein Unbedarfter bezahlt.
Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid MUSS ich immer reagieren, sonst kann es passieren, dass ich ein Versäumnisurteil einheimse und zahlen muss.
Alles Andere kann und sollte ich ignorieren.
Das w3as ich machen kann, steht schon oben in meinem Link zur Verbraucherzentrale Hamburg vzhh
