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Top 200 Gewinnspiele
#5
Drehen wir doch mal den Spiess um.

Die drohen mit einem Schufaeintrag. Dazu müssten sie Mitglied in der Schutzgemeinschaft sein.

Wenn sie Mitglied sind und drohen dubiose Forderungen dort eintragenzu lassen schreibe ich an die Schufa und melde den Verstoss. Fragt sich wie lange die noch Mitglied bei der Schufa sind.

Hatte voriges Jahr diesbezüglich ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der Schufa Düsseldorf. Der sagte mir, dass die Schufe es nicht gerne sieht, wenn die Inkassierer der Abofallensteller mit Schufaeintrag drohen. Nach der Satzung der schufa sind bestrittene Forderungen und Forderungen aus strittigen Geschäften nicht eintragsfähig. Wer es dennoch macht wird konsequent abgemahnt und ggf. aus der Schufa ausgeschlossen. (Siehe auch den Link unten zu Wikipedia)

Darüber hinaus gibt es bereits Urteile verschiedener Amtsgerichte, die hierin eine Nötigung sehen und auf Unterlassung entschieden. (Kosten wurden dem Inkassierer aufgegeben)

Wenn ich mich also genötigt fühle kann ich mir einen Rechtsanwalt nehmen und die Inkassofirma auf Unterlassung verklagen.

Sollte auf dem Schreiben der Hinweis ersichtlich sein, dass die Inkassofirma Mitglied eines Bundesverbandes ist kann ich mich auch dort über das Unternehmen beschweren. Darüberhinaus kann ich Kopien der Schreiben an den zuständigen Gerichtspräsidenten mit meiner Beschwerde schicken. Je mehr sich beschweren, desto Druckvoller ist das.
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RE: Top 200 Gewinnspiele - von Krennz - 01-05-2009, 06:05 PM
RE: Top 200 Gewinnspiele - von Krennz - 01-09-2009, 09:07 AM
RE: Top 200 Gewinnspiele - von Krennz - 02-07-2009, 08:24 PM
RE: Top 200 Gewinnspiele - von Regine12 - 06-30-2010, 11:56 PM
RE: Top 200 Gewinnspiele - von Krennz - 07-01-2010, 09:25 AM
RE: Top 200 Gewinnspiele - von Krennz - 01-18-2013, 10:37 PM

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