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Sonderkündigung bei Privatinsolvenz?
#4
Betreff: Sonderkündigungsrecht bei Handyverträgen in der Insolvenz
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to..._id=68139&

Zitat:Hallo,
gibt es im Rahmen einer Firmen-/Privat-Insolvenz die Möglichkeit, laufende Telefon- oder Handyverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Wohlverhaltensphase bereits läuft?

Zitat aus der Antwort des Anwalts
Zitat:Ein unmittelbares Sonderkündigungsrecht für den Kunden gibt es nicht, weder im Antragsverfahren noch im eröffneten Verfahren . Jedoch der Netzanbieter selbst kann sehr wohl fristlos kündigen, wenn die Insolvenz droht, da die meisten AGB ein solches Künsigungsrecht vorsehen.

Wenn Sie sich als Kunde in einem Insolvenzeröffnungverfahren befinden, sollten Sie vorsorglich den Vertrag fristlos kündigen und den Netzanbieter auffordern seine restliche Forderung zur Tabelle anzumelden. Der Netzanbieter wird der Kündigung dann schon aus eigenem Interesse nachkommen. Wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingestetzt ist, sollte dieser die Kündigung aussprechen und erklären, dass er die laufenden Kosten des Vertrages nicht aus den vorhandenen Mitteln bezahlen wird. Nach der Eröffnung des Verfahrens besteht für den Netzanbieter die Möglichkeit den Insolvenzverwalter aufzufordern in den Vertrag einzutreten. Wenn der Insolvenzverwalter von seinem Wahlrecht (§103 InsO) keinen Gebrauch macht, dann ist der Vertrag mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet. ..........................Quelle im Link

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http://www.restschuldbefreiung.de/schuld...endung.htm
Informationen zum Thema Restschuldbefreiung RSB Schuldnerberatung Schuldenberatung Verbraucherinsolvenz Privatinsolvenz Überschuldung ...................
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RE: Sonderkündigung bei Privatinsolvenz? - von Andy - 05-01-2010, 11:52 AM
RE: Sonderkündigung bei Privatinsolvenz? - von Krennz - 05-02-2010, 08:14 AM
RE: Sonderkündigung bei Privatinsolvenz? - von Andy - 05-02-2010, 01:03 PM
RE: Sonderkündigung bei Privatinsolvenz? - von Regine12 - 05-15-2010, 04:26 PM

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