05-02-2010, 06:23 PM
Hi Regine,
lies mal die Postings über BWR/VNR, oder bei Netzwelt über die Abofalle Firmenverzeichnisse
Da es bei Firmen kein Widerrufsreccht gibt hilft hier nur die Anfechtung mittels §§ 119, 123, 125, 142 BGB und der klaren Aussage, dass hier keine übereinstimmende Willenserklärung zustande kam und weder die Leistung gewollt wurde noch bezahlt wird.
lies mal die Postings über BWR/VNR, oder bei Netzwelt über die Abofalle Firmenverzeichnisse
Da es bei Firmen kein Widerrufsreccht gibt hilft hier nur die Anfechtung mittels §§ 119, 123, 125, 142 BGB und der klaren Aussage, dass hier keine übereinstimmende Willenserklärung zustande kam und weder die Leistung gewollt wurde noch bezahlt wird.
