03-08-2010, 01:38 PM
Hi Sunny,
hattest Du nicht einen widersprochenen Mahnbechiss? Und die Forderung basiert noch aus 2004?
Dann würde ich denen nur noch folgendes schreiben:
Betreff: Einrede wegen Verjährung nach § 214 BGB
Sehr geehrte ......................
hiermit mache ich von meinem Recht gebrauch und erhebe Einrede wegen Verjährung.
Ich werde auf Ihre Forderung vom................. Aktenzeichen.............. keinerlei Zahlungen leisten.
Verschonen sie mich mit weiterem Mahndrohmüll und löschen Sie meine Daten aus Ihrem Bestand.
Einer weitergabe meiner Daten, an wen auch immer, widerspreche ich ausdrücklich.
Hochachtungsvoll
So oder ähnlich schreibe ich, per Einschreiben mit Rückschein. Danach müsste Ruhe sein. Wenn nicht, kann ich die auf Unterlassung verklagen und dem Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts Hannover Meldung machen.
Grüsse Klaus
hattest Du nicht einen widersprochenen Mahnbechiss? Und die Forderung basiert noch aus 2004?
Dann würde ich denen nur noch folgendes schreiben:
Betreff: Einrede wegen Verjährung nach § 214 BGB
Sehr geehrte ......................
hiermit mache ich von meinem Recht gebrauch und erhebe Einrede wegen Verjährung.
Ich werde auf Ihre Forderung vom................. Aktenzeichen.............. keinerlei Zahlungen leisten.
Verschonen sie mich mit weiterem Mahndrohmüll und löschen Sie meine Daten aus Ihrem Bestand.
Einer weitergabe meiner Daten, an wen auch immer, widerspreche ich ausdrücklich.
Hochachtungsvoll
So oder ähnlich schreibe ich, per Einschreiben mit Rückschein. Danach müsste Ruhe sein. Wenn nicht, kann ich die auf Unterlassung verklagen und dem Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts Hannover Meldung machen.
Grüsse Klaus
