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Für alle Ibexnet-Geschädigten die neu im Forum sind
#3
Noch eins:

Nach § 214 BGB muss ich dem Mahnenden mitteilen, dass ich auf die verjährte Forderung keine Zahlungen mehr leisten werde, sonst kann der bis zum St.Nimmerleinstag mahnen und Mahnbescheide erwirken.

Ich muss daher der El-Imkasso das mitteilen. Evtl mit ein paar Sätzen, evtl. so:

"Betreff: Rechnung vom ............. Einrede nach Verjährung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Recht der Einrede nach Verjährung nach § 214 BGB gebrauch.

Ich werde auf die verjährte Forderung keinerlei Zahlungen leisten.

Bitte unterlassen Sie ab sofort jedwede weitere Kontaktaufnahme und löschen Sie meine Daten.

Einer Weitergabe meiner Daten widerspreche ich Ausdrücklich und Verbindlich.

MfG"

Das schicke ich dann per Einschreiben mit Rückschein an die elinkies.

Die Forderungen verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende.

Z.B.

Rechnung vom 19.12.2004 verjährt am 31.12.2007

gezahlt bis 30.06.2006 verjährt am 31.12.2009

usw. usw.

selbst wenn ich inzwischen einem Mahnbescheid widersprochen habe gelten diese Fristen. Denn nur wenn ich KEINEN Widerspruch eingelgt habe wird die Verjährung unterbrochen.

ausserdem fängt die Verjährung neu an zu laufen, wenn ich einer Zahlungsvereinbarung zustimme, auch wenn ich diese anschliessend nicht einhalte. Aber ich hoffe, dass keiner so dumm ist!!! ???


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RE: Für alle Ibexnet-Geschädigten die neu im Forum sind - von Krennz - 12-16-2009, 06:30 PM

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